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Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaft Ulm lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ulm zur

 

Jagdgenossenschaftsversammlung


am Dienstag, 10.03.2020, 09:00 Uhr
in den Großen Sitzungssaal des Ulmer Rathauses ein
(Saalöffnung und Erfassung Teilnehmende ab 08:30 Uhr).

 

Eigentümer/innen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ulm gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, bilden die Jagdgenossenschaft Ulm. Eigentümer/innen von Grundflächen, die befriedete Bezirke bilden und auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Ferner sind die Eigentümer/innen von Eigenjagdbezirken keine Jagdgenossen.

 

Teilnahmeberechtigt an der Jagdgenossenschaftsversammlung sind nur die Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen); ferner die vom Jagdvorstand geladenen Gäste. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nicht-öffentlich.

 

Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen müssen sich vor Beginn der Versammlung ausweisen (Personalausweis/Reisepass). Saalöffnung, Einlass und Erfassung Teilnehmende von 08:30 Uhr bis 09:00 Uhr). Vertreten teilnehmende Jagdgenossen Miteigentümer/innen (auch Ehegatten) oder andere Jagdgenossen, müssen schriftliche Bevollmächtigungen beigebracht werden.

 

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen der Mehrheit der anwesenden und (mittels Vollmacht) vertretenen Jagdgenossen sowie der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Bei Abstimmungen über Verpachtungen ist das Mitglied der Jagdgenossenschaft, das sich um die Pacht bewirbt, stimmberechtigt. Stimmenthaltungen zählen als Nein-Stimmen. Miteigentümer/innen und Gesamthandeigentümer/innen haben zusammen nur einen Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Zu Bevollmächtigungen siehe vorherige Ausführungen.

 

Es gilt folgende Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung

  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

  3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ulm
  4. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit (6 Jahre) auf den Gemeinderat der Stadt Ulm nach § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
  5. Beschluss nach § 6 Ziffer 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Ulm vom 06.03.2002 (Aufgabenübertragung auf den Jagdvorstand/ Gemeindevorstand)
  6. Entscheidung über die Nutzung der Jagd für den Jagdbogen Lehr bis zum 31.03.2022
  7. Verschiedenes

 

Für die Jagdgenossenschaft Ulm:

 

gez. Soldner

 

Stadt Ulm

Liegenschaften und Wirtschaftsförderung